Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) zu beschäftigen: In dem hier entschiedenen Fall ging es um eine 94 m² großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Heppenheim. […]
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